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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Deubad GmbH & Co. KG

 

 

1: Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen -

Verkaufs- und Lieferbedingungen

A. Diese Bedingungen gelten ab sofort für alle aktuellen       

und zukünftigen Leistungen und Verträge die mit einer Auslieferung von Waren an den Kunden verbunden sind.

 

B. Andere bzw. abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden, auch wenn wir diesen Geschäftsbedingungen nicht

ausdrücklich widersprechen und ungeachtet entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos Leistungen erbringen und oder Leistungen des Kunden annehmen, verpflichtet uns nicht diese zu beachten.

 

C. Unsere Allg. Geschäfts- Verkaufs und Lieferbedingungen behalten in jedem Fall Ihre Wirksamkeit. Abweichende Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen und von uns gegenzuzeichnen.

 

D. Alle Aufträge gelten als verbindlich, sobald diese bestätigt  sind.

 

2: Angebotsgeltung und Abschluss des Vertrages

A. Vereinbarungen, mündliche Nebenabreden, Garantien sonstige Zusicherungen der Nebenabreden unserer Verkaufsangestellten oder durch uns, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung und unter Beachtung unserer Allgemeinen Bedingungen verbindlich.

 

B. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss verpflichtet uns mitzuteilen,  wenn die Ware bzw. unsere Produkte nicht ausschließlich im Rahmen der gewöhnlichen Verwendung genutzt oder unter unüblichen, besonders sicherheitsrelevanten, oder eine erhöhte Beanspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt werden. Die Eignung unserer Produkte für den vom Kunden beabsichtigten Verwendungszweck ist im vollen Umfang vom Kunden sicherzustellen.

 

C. Alle unsere Angebote in mündlicher und oder schriftlicher Form sind freibleibend und nur für eine von uns angegebene Frist gültig.

 

D. Alle zum Angebot geltenden Texte, Unterlagen, Abbildungen,  technische Daten sowie Bezugnahme auf Normen und Aussagen in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben, Garantien noch

Eigenschaftszusicherungen. Produktänderungen sowie

Produktstreichungen behalten wir uns jederzeit vor.

 

3: Preise,

Es handelt sich bei den angegebenen Preisen um eine unverbindliche Preisempfehlung.

Es gelten die gegenüber dem Kunden schriftlich bestätigten Preise, ansonsten die am Versandtag gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich  ab Werk Orvieto ohne Skonto oder sonstige Nachlässe zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nebenleistungen, Fracht- Verpackungs- oder Versandkosten werden gesondert berechnet.

Wir behalten uns das Recht vor, die Preise jederzeit den gegebenen Bedingungen anzupassen.

 

 

4: Lieferzeiten sowie Sonderausführungen von

Sonderartikel

A. Die jeweils angegebenen Lieferzeiten gelten als annähernd mitgeteilt, d.h. diese sind nicht verbindlich. Lieferfristen und Termine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Auslieferung, d.h. ab Werk oder Lager, sie beginnen jedoch nicht vor dem Zeitpunkt der technischen Klarstellung

des Auftrags. Lieferfristen gelten bei vereinbarter Lieferung ab Werk auch als eingehalten, wenn die Versandbereitschaft dem Besteller  mitgeteilt wird, und wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht  rechtzeitig abgesendet werden kann.

 

B. Der Besteller darf Teillieferungen nicht zurückweisen, es sei denn,  dass ihm die Annahme von Teillieferungen nicht zumutbar ist.

 

C. Soweit eine spätere Abänderung des Kaufvertrages die Lieferfrist beeinflussen kann, verlängert sich diese Frist, sofern nicht eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, in angemessenem Umfange.

 

D. Ereignisse höherer Art berechtigen uns, - auch innerhalb eines Leitungsverzuges – die  Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles von Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.  Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung,

Mobilmachung, Krieg Blockade, Aus- und Einfuhrverbote, Roh- und Brennstoffmangel, Feuer, Verkehrssperrungen, Störungen der Betriebe oder des Transporteurs. Unvollständige oder verzögerte Vorbeilieferung und sonstige

Umstände gleich,  die wir nicht zu vertreten haben; und zwar

einerlei, ob sie bei uns, dem Vorlieferanten oder einem

seiner Unterlieferer eingetreten sind.

 

E. Bei Zusicherung einer vereinbarten Lieferfrist oder eines

Liefertermins durch uns hat uns der Besteller schriftlich

eine angemessene Nachfrist zu setzen, wenn wir in Verzug

geraten. Als angemessen gilt eine Lieferfrist nur, die mindestens

14 Tage beträgt. Nach Ablauf dieser Frist kann der Besteller

bezüglich der, bis zum Ablauf der Nachfrist nicht als versand-

bereit, gemeldeten Ware vom Vertrag zurücktreten. Hiervon

ausgenommen sind Produkte mit Sondermaßen (siehe G).

 

F. Die Auslieferung von Artikeln mit Sondermaßen oder

Sonderfarben können jeweils länger als ein Standardprodukt andauern.              

 

G. Der Auftrag von Artikeln mit Sondermaßen und oder

Sonderfarben wird ausschließlich in Schriftform angenommen.

Der Auftrag soll eine Beschreibung sowie technische

Zeichnungen mit Achsmaßen beinhalten. Nach Erhalt der vom

Besteller zurückgesandten von ihm gekennzeichneten Auftrags-

Bestätigung wird die Ware zur Produktion frei gegeben.

Durch den Erhalt der gekennzeichneten Auftragsbestätigung

befreit der Käufer bzw. Besteller den Hersteller von jeglicher

Verantwortung infolge von Irrtümern die im Auftrag enthalten

sein könnten. Diese Artikel sind von einer Rücknahme

ausgeschlossen

 

5: Versandkonditionen

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Werk.

A. Verladung und Versand der Ware erfolgen immer auf Gefahr und Risiko des Käufers, auch wenn die Versendung frei Bestimmungsort oder frei Haus erfolgt. Die Auslieferung der Ware gilt als ausgeführt sobald diese dem Spediteur übergeben wurde. Sollte die Verpackung bei Erhalt der Ware nicht unversehrt sein so sollte der Käufer die Ware unter Vorbehalt annehmen und dies sofort auf dem Transportdokument niederschreiben und den Hersteller unverzüglich informieren.

 

B. Soweit durch den Transport bzw. dem Transporteur Schäden aufgetreten sind, die eine Nachlieferung oder Ersatzlieferung erforderlich machen, verlängern sich die Lieferfristen entsprechend angemessen.

 

C. Zum vereinbarten Termin versand- oder abholbereit gemeldete Waren sind sofort abzurufen. Andernfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers für diesen einzulagern. Mit der Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks oder Lagers, geht in jedem Falle die Gefahr auf den Käufer über.

 

D.  Versicherungen für die Liefergegenstände, den Transport oder sonstiger werden nur auf Verlangen und auf Kosten des Bestellers abgeschlossen. Der Besteller hat auf jeder Bestellung das Verlangen zu vermerken.

E. Retouren, Rücksendungen aller Art bedürfen zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vorherigen schriftlichen Avisierung durch den Kunden sowie unserer schriftlichen Zustimmung.

 

6: Liefer- Versandkosten

 

A. Die Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils geschuldeten gesetzlichen Höhe. Sonstige Nebenkosten, wie z.B. Frachtkosten, Abgaben oder Gebühren, gehen zu Lasten des Bestellers.

 

7: Zahlungsbedingungen

A. Die Zahlung unserer Rechnungen hat innerhalb 10 Tagen mit 2 % Skonto zu erfolgen oder innerhalb von 30 Tagen netto, jeweils ab Rechnungsdatum. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Kontogutschrift bei uns.

 

B. Bei Überschreitung des Zahlungsziels kommt der Kunde, ohne dass es einer Mahnung bedarf in Verzug.

 

C. Bei Erstkontakten oder Erstaufträgen und gegebenenfalls unter Umständen jeglicher Art,  behalten wir uns das Recht vor, nur und ausschließlich unter Vorkassenleistung des Kunden zu liefern.

 

Bei Überschreitung der Fälligkeitstermine sind wir berechtigt, Verzugszinsen für die Zeit zwischen Fälligkeit und Zahlung zu berechnen. Die Verzugszinsen betragen 8% über dem Basiszinssatz.

 

8: Eigentumsvorbehalt

A. Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nur unter der Voraussetzung veräußern, dass er sich nicht in Zahlungsverzug befindet und er seine aus dem Weiterverkauf gegenüber dem Abnehmer bestehende Entgeltforderung in Höhe der bei uns offenen Forderungen im Voraus abtritt.

 

B. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zum vollständigen Ausgleich aller  unserer Forderungen gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund sie bestehen, einschließlich der erst künftig fällig werdenden Haupt- und Nebenforderungen. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo.

 

C. Der Kunde tritt hiermit sicherungshalber die ihm aus der Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zustehende Ansprüche gegen seine Abnehmer mit allen nebenrechten in voller Höhe und unwiderruflich an uns ab. Die Vorausabtretung wird von mit Auslieferung der Ware an den Kunden angenommen. Der Kunde verpflichtet sich, den Übergang seiner Ansprüche und Rechte gegen Dritte auf unser Verlangen schriftlich anzuerkennen oder gegenüber Dritten offen zu legen. Zieht der Kunde eine Forderung ein, die uns aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise zusteht, handelt er insoweit als nur als Inkassobeauftragter und ist verpflichtet, den eingezogenen Betrag bis zur Höhe unserer Forderungen an uns abzuführen.

 

D. Bei Bezahlung auf Scheckbasis bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zur unwiderruflichen Kontengutschrift bei uns bestehen.

 

9: Produkthaftung – Gewährleistung

A. Der Hersteller haftet ausschließlich auf Produktions- bzw. Herstellungsmängel.

 

B. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln an der gelieferten Ware verjähren in einem Jahr nach Lieferung der Ware.

Mängel müssen uns – und nicht gegenüber Handelsvertretern, oder Außendienstmitarbeitern – vom Besteller unverzüglich unter sofortiger Einstellung etwaiger Weiterverwendung schriftlich angezeigt werden, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Ware. Der Besteller, der Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, hat alle erkennbaren und offensichtlichen Mängel, Fehlmenge oder Falschlieferungen unverzüglich zu rügen, ansonsten gilt § 377 HGB.

 

C. Kommt der Kunde im Hinblick auf erkennbare Sachmängel seiner unverzüglichen Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nach, gilt die gelieferte Ware im Hinblick auf erkennbare Sachmängel als genehmigt, womit die Geltendmachung von diesbezüglichen Gewährleistungsansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden ausgeschlossen ist. Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich und in jeder Hinsicht auf erkennbare Mängel qualitativer, quantitativer und sonstiger Art zu untersuchen und uns innerhalb 10 Werktagen die Beanstandung schriftlich zu  melden.

 

D. Soweit uns der Kunde keine Gelegenheit gibt, uns von dem Sachmangel zu überzeugen, er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht zur Verfügung stellt,  kann sich der Kunde nicht auf Sachmängel der Ware berufen. Kosten für Ausbesserungen oder Reparaturen, die der Kunde ohne unser Einverständnis an beanstandeter Ware durchführt oder durchführen lässt, werden von uns nicht erstattet und führen zum Erlöschen sämtlicher Gewährleistungsansprüche.

 

E. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass das die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspricht ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.

 

F. Bei berechtigter, unverzüglicher Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer Mangelfreien Ware innerhalb angemessener Frist. Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder nach Setzung einer und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Sachmangel unerheblich, steht dem Kunden nur das Minderungsrecht zu.

 

G. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte, die natürliche Abnutzung, fehlerhafte, übermäßige Inanspruchnahme, Nichtbeachtung der Montage- und Betriebsanleitung oder nachlässige Behandlung entstehen, wird von uns ebenso wenig Gewähr geleistet, wie für die Folgen  unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen an der Ware.

 

H. Weitere Ansprüche wegen Sachmängeln sind nach Maßgabe der Ziffer 9 ausgeschlossen. Diese gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden).

 

I. Der Kunde, der Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, hat die Pflicht vor der Montage, Benutzung oder Verwendung die Ware zu kontrollieren. Es gibt keine Haftung oder Gewährleistung für Ware die trotz Mangel montiert oder weiter verwendet werden.  Fahrt und Montagekosten die auf eine Montage defekter Ware sich beziehen werden nicht anerkannt.

 

10: Allgemeine Haftungsbegrenzung

A. Wegen Verletzung  vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeiten, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir- auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Mitarbeitern – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.

B. Alle Ansprüche gegen uns verjähren spätestens in 6 Monaten.

 

11: Garantien

 

A. Von Kunden gewünschte Garantien müssen immer in der schriftlichen Auftragsbestätigung als solche besonders ausgewiesen sein. Insbesondere schlagwortige Bezeichnungen, die Bezugnahme auf allgemein anerkannte Normen, die Verwendung von Waren- oder und Gütezeichen oder die Vorlage von  Mustern oder Proben begründen für sich allein nicht die Übernahme einer Garantie oder Zusicherung. Bei Sonderanfertigungen, die nach Zeichnung oder Vorstellung des Kunden ausgeführt werden, haften wir nur für Rohstoffmängel und Verarbeitung entsprechend dem Stand der Technik bei Auftragserteilung. Eine Funktionsgarantie ist auch dann ausgeschlossen, wenn wir durch Vorschläge oder Ausarbeitung auf die Produktentwicklung Einfluss genommen haben.

 

12: Produktänderungen

 

Wir behalten uns das Recht vor unsere Produkte sowie Farben jederzeit zu verändern oder aus dem Sortiment zu streichen.

Eine Veränderung ist dann schon geschehen wenn es sich unter anderem z.B. um 1 mm Maßabweichung  handelt.

 

13: Rücksendungen, Retouren

A. Rücksendungen, Retouren aller Art bedürfen zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vorherigen schriftlichen Avisierung durch den Kunden mit Angabe von Artikelnummern und Bestellmenge sowie Lieferschein-  und Rechnungsnummer, unserer schriftlichen Zustimmung.

Warenretouren müssen generell schriftlich unter

Angabe der Artikelnummer und Bestellmenge sowie

Lieferschein- und Rechnungsnummer in unserem

Auftragscenter angekündigt werden. Es werden nur solche Retouren angenommen, die von uns vorher einen Retourenschein mit Retour-Nummer erhalten haben und die bei Rücksendung mit

dem Retourenschein versehen sind. Sämtliche mit der

Rücksendung der Ware verbundenen Kosten sowie

die Gefahr der Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware trägt der Kunde. Waren, die uns unfrei oder ohne Retourenschein zugehen, werden nicht angenommen und von uns zu Lasten des Einsenders zurückgeschickt.

 

B. Waren die uns unfrei oder ohne vorherige Abstimmung mit uns zugehen, werden nicht angenommen und von uns zu Lasten des Einsenders zurückgeschickt.

 

C. Nicht verkaufsfähige Waren wie z.B. Waren die  nicht  mehr in unserem Katalog geführt werden, auf Maß gefertigte Produkte oder Teile sowie Produkte oder Komponenten, die zwischenzeitliche technische Veränderungen erfahren haben sind ebenfalls von der Rückgabe ausgeschlossen.

Die Rückgabefrist für von uns genehmigte Retouren

beträgt 4 Wochen ab Mitteilung der Genehmigungserklärung.

Danach eingehende Retouren werden nicht

mehr angenommen und gehen zu Lasten und auf

Gefahr des Einsenders zurück.

 

D. Die Möglichkeit von Warenretouren beschränkt sich ausschließlich auf solche Produkte, die der Kunde direkt von uns bezogen hat und deren Lieferdatum nicht länger als 6 Wochen zurückliegt. Die Nachweispflicht hierfür trägt der Kunde.

 

E. Kommissionswaren und Streckenlieferungen deren Lieferdatum länger als 4 Wochen zurückliegt sind von einer Rücknahme ausgeschlossen.

 

F. Es werden nur solche Retouren angenommen, die von uns vorher einen Retourenschein mit Retournummer erhalten haben und die Rücksendungen mit dem Retourenschein versehen ist.

Sämtliche mit der Rücksendung der Ware verbundenen Kosten sowie die Gefahr der Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware trägt der Kunde.

 

G. Die Rückgabefrist, für die von uns genehmigte Retouren, beträgt 3 Wochen ab Mitteilung der Genehmigungserklärung. Danach eingehende Retouren werden nicht mehr angenommen und gehen zu Lasten des Einsenders zurück.

 

H. Bei nicht abgestimmtem Rechnungsabzug müssen wir

zusätzlich zu den anfallenden Bearbeitungskosten eine

Gebühr von EUR 25,00 berechnen. Bei einem Warennettowert

von unter EUR 25,00 je Lieferschein oder

Rechnungsnummer wird keine Gutschrift erstellt

 

14: Druckfehler

A. Für Druck- und oder Kennzeichnungsfehler in unseren Katalogen und oder Preislisten sowie Faltprospekten haften wir nicht. Alle Angaben zu Maßen etc. sowie Abbildungen sind unverbindlich. Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor.

Gleiches gilt hinsichtlich konstruktiver Änderungen, die im Interesse des technischen Fortschritts vorgenommen werden.

 

15: Vertragsänderungen, Schadenspauschalierungen

A. Nachdem ein Vertrag von uns bestätigt worden ist, bedarf es zu einer Abänderung des Vertrages einer schriftlichen Einigung und der Erteilung einer ändernden Nachbestätigung.

 

B. Kommt der Besteller seinen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis nicht nach und ist er deshalb zu Schadenersatz verpflichtet, sind wir berechtigt, ohne besonderen Nachweis einen Schadenersatz  in Höhe von 20 % des Kaufpreises zu verlangen. Dem Besteller wird der Nachweis gestattet, den Beweis dafür zu erbringen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei. Haben wir aufgrund der Bestellung die Produkte gesondert angefertigt, können wir anstelle der Pauschale den tatsächlichen Schaden geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 

C. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk des Lieferers mindestens ½ v. H., des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter Frist wieder neu zu beliefern, sobald dies möglich wird.

 

16: Gerichtsstand, Erfüllungsort und anzuwendendes Recht

A .Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden ist Leonberg.

B. Auf die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und uns ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

 

17: Geltung

Die vorstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (Stand 02. Januar 2017) haben für alle ab dem 01.01.2006 geschlossenen Verträge Gültigkeit und ersetzen unsere bisher gültigen Geschäftsbedingungen ersatzlos.

 

18. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVL ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen sollen Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen. Das Entsprechende gilt für eine Regelungslücke.

Stand 02. Januar 2018

 

19. Verbraucherstreitbeilegungsgesetzt (VSBG)

Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Es besteht keine Verpflichtung und keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.

 

Deubad GmbH & Co. KG

Mollenbachstraße 13 - 71229 Leonberg

Amtsgericht – Registergericht – Stuttgart HRA – Nr. 254480

Deubad Verwaltungs- GmbH

Amtsgericht – Registergericht – Stuttgart

HRB – Nr. 253337

Geschäftsführer: Colette Humbert

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